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SPEZIALISIERUNG ALS ERFOLGSFAKTOR

Den Schwerpunkt unserer Kanzlei bilden folgende Rechtsgebiete, auf welchen wir Ihnen nicht nur umfassende Beratung, sondern auch engagierte gerichtliche und außergerichtliche Rechtsvertretung anbieten können:

  • Arbeitsrecht

  • Recht der betrieblichen Altersvorsorge (Betriebspensionsrecht, Pensionskassenrecht, etc.)

  • Architektenhaftpflichtrecht

  • Exekutionsrecht

  • Inkassowesen

  • Unternehmensrecht

  • Versicherungsrecht

  • Verwaltungsrecht (insbesondere Verwaltungs- und Verfassungsgerichtshofbeschwerden)

In einigen dieser Gebiete kommt es bei Streitigkeiten manchmal zu emotionalen Situationen. Unsere Kanzlei hat sich mittlerweile den Ruf erarbeitet, auch in derartigen Fällen durch behutsames aber bestimmtes Vorgehen bestmögliche Verhandlungsergebnisse zu erzielen.

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